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Reisen nachhaltiger gestalten

Die Junge Akademie veröffentlicht Stellungnahme „Vorschläge für einen
nachhaltigeren Wissenschaftsbetrieb durch Reduzierung der Reisetätigkeit“

Die Mitglieder der Jungen Akademie plädieren für mehr Nachhaltigkeit im
Wissenschaftsbetrieb und fordern zum Umdenken beim Thema Reisen auf. In
ihrer Stellungnahme geben sie konkrete Beispiele und Ausblicke, um im
Bereich der Reisetätigkeiten CO2-Emissionen zu reduzieren und ermuntern
zur Ausweitung und Verbesserung der Online-Kommunikation. Praktische
Anwendungstipps ergänzen die Stellungnahme.

Reisen im Rahmen des Wissenschaftsbetriebs verursachen einen
verhältnismäßig großen CO2-Ausstoß. So führt ein Hin- und Rückflug von
Frankfurt nach New York zu bis zu 2,5 Tonnen emittiertem CO2. Im Vergleich
dazu beträgt die Gesamtmenge an CO2, die laut Schätzungen des IPCC
(Intergovernmental Panel on Climate Change - Weltklimarat) noch emittiert
werden darf, bevor irreversible Folgen auftreten, circa 500 Gigatonnen.
Dies entspricht etwa 1,8 Tonnen CO2 pro Person und Jahr bis 2050. Diese
Rechnung verdeutlicht, dass ein Umdenken im Reiseverhalten notwendig ist.

„Die Zeit wird sehr knapp, um die notwendige Trendwende in der
Klimaentwicklung zu erreichen. Das Ausmaß der Herausforderung kann auf
Einzelne sehr überfordernd wirken. Hier ist zentral, sich daran zu
erinnern, dass eine kleine Verhaltensänderung besser ist als keine
Verhaltensänderung“, so Astrid Eichhorn, Physikerin und Sprecherin der AG
Nachhaltigkeit an der Jungen Akademie. „Wir möchten mit unserer
Stellungnahme einen Katalog von Möglichkeiten aufzeigen und auf der
Website praktische Tipps zur Umsetzung bieten.“

Die Vorschläge der Jungen Akademie richten sich an einzelne
Wissenschaftler*innen, Geldgeber*innen, Konferenzorganisator*innen,
Universitäten und Forschungseinrichtungen. Dies sind kleinere Maßnahmen
wie die Wahl der Reisemittel oder die Verringerung der Konferenzbeiträge,
aber auch der Ausbau der Finanzierung und die Schaffung geeigneter
Voraussetzungen für Online-Formate. Im Wandel der Reisekultur sehen die
Mitglieder zudem eine gute Möglichkeit, mehr Diversität der Teilnehmenden
zu erreichen. Vorbehalten gegenüber Online-Konferenzen, -Workshops und
-Seminaren möchten sie entgegentreten und bieten auf der Internetseite der
Jungen Akademie konkrete Anwendungsbeispiele und Erfahrungsberichte für
Online-Formate. Die Sammlung der Beispiele soll in unregelmäßigen
Abständen erweitert werden. Interessierte sind eingeladen, dort ihre
Erfahrungen einzubringen.

Originalpublikation:
https://www.diejungeakademie.de/fileadmin/user_upload/Bilder/publikationen/20201028_Stellungnahme_Nachhaltigkeit_DE.pdf
Stellungnahme deutsche Fassung als PDF-Datei zum Download
https://www.diejungeakademie.de/fileadmin/user_upload/Bilder/publikationen/20201028_Stellungnahme_Nachhaltigkeit_EN.pdf
Stellungnahme englische Fassung als PDF-Datei zum Download

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CO2-Ausgleich: Auch in Corona-Zeiten klimafreundlich reisen

Vor dem Hintergrund des globalen Klimastreiks am 25. September und angesichts der aktuell stark eingeschränkten Reisemöglichkeiten, hinterfragen viele Verbraucher ihr Reiseverhalten in Vor-Corona-Zeiten kritisch. Wer dennoch weite Strecken zurücklegen muss, kann etwa mit der Bahn oder dem Bus umweltschonend durch Europa fahren. Fluggäste können unvermeidbare CO2-Emissionen durch eine Spende in Klimaprojekte ausgleichen. Hierzu informiert das EVZ auf einer speziellen ThemenseiteMaske, Abstand und Hygienemaßnahmen gehören für Reisende derzeit ohne Zweifel zu den wichtigsten Dingen, an die gedacht werden muss. Nichtsdestotrotz sollte der Klimaschutz nicht aus den Augen verloren werden. Gerade Reisende, die aufs Fliegen nicht verzichten können, sollten über eine CO2-Kompensation nachdenken. Zahlreiche Airlines bieten dies an, meist schon während des Buchungsvorgangs. Ansonsten können Emissionen in nur wenigen Klicks auch über unabhängige Organisationen ausgeglichen werden.

Auf geprüfte Klimaprojekte achten

Wer seinen ökologischen Fußabdruck verringern möchte, sollte jedoch auf die Seriosität des Kompensationsdienstleisters achten. Nur so ist gewährleistet, dass das Geld auch wirklich beim Klimaprojekt ankommt und Emissionen ausgeglichen werden. So muss nachvollziehbar sein, wie die Höhe der CO2-Menge und der Kompensation berechnet werden. Behauptet eine Airline, man könne gegen eine Spende von 1 € klimaneutral fliegen, handelt es sich um Augenwischerei. Entscheidend ist weiterhin, dass Klimaprojekte geprüft und zertifiziert wurden. Vertrauensvoll ist laut Bundesumweltamt der Gold Standard. Auch sollten Verbraucher eine Bestätigung ihrer Zahlung erhalten (häufig in Form eines PDF-Dokuments). 

CO2-Kompensation ist steuerlich absetzbar 

Das Gute: Eine CO2-Kompensation kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt die Spende geht an eine gemeinnützige Organisation (was bei vielen seriösen Anbietern der Fall ist); die Zahlung kann nachgewiesen werden und liegt über 36 €. Außerdem darf der Betrag nicht 20 Prozent des Einkommens übersteigen.

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Risikogebiete und Corona-Reisewarnung: Was bedeutet das für eine gebuchte Individualreise?

Vermehrt wenden sich Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, die ihren gebuchten Auslandsurlaub wegen einer Corona-Reisewarnung kurzfristig selbst storniert haben und sich wundern, weil sie hohe Stornokosten zahlen mussten. Wichtig: Anders als bei Pauschalreisen können Individualreisen während der Corona-Pandemie nicht einfach so kostenlos storniert werden.

Was ist eine Individualreise? 

Bei einer Individualreise stellen Urlauber Reiseleistungen einzeln nach eigenen Wünschen zusammen. Dabei werden Flug, Unterkunft und Ausflüge bei unterschiedlichen Anbietern gebucht und bezahlt. Klassische Individualreisen sind z. B. ein einzeln gebuchter Flug oder der Ferienhausurlaub mit eigener Anreise. 

Wann handelt es sich um eine Pauschalreise? 

Eine Pauschalreise ist ein vorgefertigtes Reisepaket, das aus mindestens zwei Hauptreiseleistungen besteht, z. B. Flug plus Übernachtung oder Hotel plus Musical-Ticket. Auch wenn zwei Hauptreiseleistungen getrennt voneinander ausgewählt und vom Buchungsportal oder Reisebüro zu einem Gesamtpaket mit Gesamtpreis zusammengefasst werden, handelt es sich um eine Pauschalreise –  typisch für Flug- und Hotelbuchungen. Zu den Pauschalreisen zählen aber auch Kreuzfahrten und Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten. 

 Individualreisende haben schlechte Karten, wenn sie stornieren

Wird das Urlaubsgebiet plötzlich zum Risikogebiet erklärt oder das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, haben Pauschalurlauber dank der EU-Pauschalreiserichtlinie mehr Rechte, als Urlauber, die nur eine einzelne Reiseleistung gebucht haben.  

Um nicht böse überrascht zu werden, müssen Individualreisende bei der Buchung ganz genau hinschauen, welche Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen gelten. Insbesondere bei Unterkünften können die Stornokosten ansonsten sehr hoch ausfallen, teilweise 80 % bis 100 %, wenn der Gast kurzfristig absagt. Einige Betreiber, z. B. manche Ferienhausanbieter und Fährgesellschaften, bieten jedoch Stornierungs-Optionen an, die bei der Buchung für wenige Euro hinzugebucht werden können. 

Wer eine Individualreise aus Angst nicht antreten möchte, dem bleibt ansonsten nichts Anderes übrig, als auf die Kulanz der Anbieter zu hoffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reise durchgeführt werden könnte, der Flieger also startet oder das Ferienhaus zur Verfügung steht.

Die größte finanzielle Last trägt derzeit in vielen Fällen der Urlaubsgast. Wünschenswert wäre eine bessere Risikoverteilung zwischen Anbieter und Verbraucher“, sagt EVZ-Juristin Sabine Blanke. 

Wird die Reise hingegen vom Betreiber gestrichen, z. B. die Übernachtung im Ferienhaus, sind die Chancen auf eine Erstattung hoch. Annulliert die Airline den Flug, bekommen Fluggäste auf jeden Fall ihr Geld zurück.   

 Reiserücktrittsversicherung hilft nicht bei Reisewarnungen 

Eine Reiserücktrittsversicherung hilft übrigens nicht bei einer Reisewarnung. Der Versicherungsschutz besteht hier nur, wenn dem Reisenden selbst etwas widerfährt, wie etwa eine schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit.

Stets aktuelle Reisehinweise und Reisewarnungen sowie Informationen zu den Reiserechten in Corona-Zeiten finden Verbraucher auf der Website des EVZ Deutschland.

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Digitales Reisen wird immer beliebter

Dame studiert Infotafeln am Flughafen Foto Pixabay
Dame studiert Infotafeln am Flughafen Foto Pixabay

Die aktuellen Reisetrends und eine Aussicht auf das Reiseverhalten im Jahr 2021 verreist. Das alles erfahren Sie hier!

Digitales Reisen: Die Urlaubstrends der kommenden Saison 

Die Reisegewohnheiten haben sich in diesem Jahr so schnell verändert, wie nie zuvor. Stundenlangen Flugreisen in weit entfernte Urlaubsziele gingen stark zurück und heimische Reisen in der Region sind immer mehr im Kommen. Zudem wird Akteuren in aktuellen Zeiten der Corona-Krise bewusst, dass die Digitalisierung auch in der Reisebranche nützlich sein kann und vorangetrieben werden muss.

Dabei ist die Digitalisierung in der Tourismusbranche schon wesentlich weiter, als den Meisten bewusst ist. Neben digitalen Vergleichsportalen für die Auswahl der günstigsten Flüge, Smartphone-Apps zum online Check-In und Smart-Home Systemen in Hotelzimmern, nehmen digitale Anwendungen in der Tourismusbranche einen immer größeren Stellenwert ein. Grund dafür sind die wachsenden Ansprüche der Reisenden: Flexibler, schneller, digitaler.

 

Digitale Reisemöglichkeiten sind immer gefragter 

Der Reiseanbieter TUI hat sich die aktuelle Situation der Tourismusbranche angeschaut und in einer Infografik zusammengefasst, worauf es den Reisenden ankommt und welche Richtungen Reiseanbieter, Hotels & Co. einschlagen müssen, um den Absprung nicht zu verpassen.

 

Virtuelle Technologien für Reisen auf dem Vormarsch 

Virtuelle Technologien für Reisen auf dem Vormarsch

Die Infografik .https://www.tui.com/urlaub-2020/ zeigt: Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) verändern den Tourismusmarkt maßgeblichDank digitaler Technologien entwickeln sich neue Möglichkeiten zu Reisen. Während VR eine vollkommen virtuelle Welt kreiert, ermöglicht AR das digitale Erkunden real existierende Orte.

Zudem bieten mittlerweile immer mehr Reisebüros die Möglichkeit an, vor der Entscheidung für ein bestimmtes Reiseziel den Ort schon einmal mittels VR digital zu erkunden. Die Vorteile für den neuen Trend liegen dabei auf der Hand: Hotels können schon vor der Reise begutachtet und Städte vor dem Trip erkundet werden. So werden Fehlentscheidungen minimiert und bestimmte Wunschziele bereits frühzeitig ausgemacht.

Aber auch verschiedenste Städte auf der ganzen Welt bieten zunehmend virtuelle Sightseeing- und Stadttouren an. Dabei können spannende Sehenswürdigkeiten, einzigartige Altstädte oder interessante Museen bequem aus den eignen vier Wänden besichtigt werden. Zudem können längst nicht mehr vorhandene Naturerscheinungen oder Sehenswürdigkeiten noch Jahrhunderte nach ihrem Verschwinden dank virtueller Technologien besichtigt werden. Möglich ist es dadurch auch, sich noch im Bau befindliche Gebäude bereits vor der realen Fertigstellung anzuschauen. In der Mischung aus virtuellen und realen Welten auf digitaler Ebene sind hier den Möglichkeiten nahezu keine Grenzen mehr gesetzt. Die großen Vorteile vom virtuellen Reisen – eine aufwändige Planung, lange Anreisezeiten und hohe Kosten – fallen weg.

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