Tabakwerbeverbot: Jugendschutz darf nicht von Wirtschaftsinteressen der Politik blockiert werden
Deutsche Herzstiftung appelliert an alle Bundestagsabgeordnete für ein
umfassendes gesetzliches Werbeverbot zu stimmen
Um Kinder und Jugendliche vor dem Einstieg in die Raucherkarriere schützen
zu können und Rauchern den Ausstieg aus der Nikotinsucht zu erleichtern,
sieht die Deutsche Herzstiftung ein gesetzliches Verbot von
Zigarettenwerbung im öffentlichen Raum als die entscheidende Maßnahme.
„Dafür muss aber das längst überfällige Verbot der Zigarettenwerbung in
den Außenbereichen und in den Kinos in einem Gesetz festgeschrieben
werden. Leider verhindern diesen notwendigen Schritt immer noch
Bundestagsabgeordnete mit Lobbyinteressen in der Zigarettenindustrie“,
kritisiert Prof. Dr. med. Helmut Gohlke, Vorstandsmitglied der Deutschen
Herzstiftung (www.herzstiftung.de). Der Kardiologe verweist dabei auf
Widerstand aus Teilen der CDU und CSU gegen ein solches Gesetz bei den
Gesetzesverhandlungen im Spätsommer 2016. Sein kritischer Beitrag zu
dieser Blockadehaltung in der Herzstiftungs-Zeitschrift HERZ HEUTE* wurde
mit einem offiziellen Schreiben an 503 Bundestagsabgeordnete der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD geschickt: „verbunden mit der Bitte,
endlich zu handeln“. Die Deutsche Herzstiftung hofft, dass dieser Appell
die Parlamentarier dazu veranlasst, das Gesetz endlich zu verabschieden.
Die Widerstände von Abgeordneten gegen den Gesetzentwurf waren seinerzeit
so stark, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und
Bundesernährungsminister Christian Schmidt zusammen mit der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler in einem Brief die
Abgeordneten aufforderten, die Umsetzung dieses Gesetzes nicht länger zu
verzögern. Elf medizinische Fachgesellschaften und Institutionen, die im
Aktionsbündnis Nichtrauchen (www.abnr.de) vertreten sind (z. B. die
Deutsche Herzstiftung und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie),
koordiniert durch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und
Beatmungsmedizin, unterstützten den Brief durch einen eindringlichen
Appell, der von über 100 Professoren aus der Medizin unterzeichnet wurde.
Werbung für Tabakprodukte: Deutschlands „beschämende Außenseiterrolle“
Wie Prof. Gohlke betont, „gibt es keinen rationalen oder rechtlichen
Grund“, das Gesetz, zu dessen Umsetzung sich die Bundesregierung bereits
vor elf Jahren verpflichtet hat, weiterhin zu blockieren. Deutschland hat
2005 das ratifizierte Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des
Tabakgebrauchs (FCTC), das die WHO verfasst hat, nicht in Gesetze
umgesetzt. Damit ist die Bundesrepublik das einzige Land in Europa, das
die Außenwerbung für Zigaretten noch erlaubt, und nimmt international eine
beschämende Außenseiterrolle ein. Eine absurde Situation für eine
Industrienation wie Deutschland, wo jedes Jahr mehr als 120.000 Menschen
an den vielfältigen Folgen des Rauchens sterben: an Herzinfarkt und
Schlaganfall, an bösartigen Tumoren und an chronisch obstruktiver
Lungenerkrankung (COPD). Unbeeindruckt davon investiert die
Zigarettenindustrie große Summen in die Werbung – mit Ausgaben weit über
220 Millionen Euro. Sie spricht damit z. B. in den Kampagnen DON’T BE A
MAYBE oder DO YOUR THING besonders Jugendliche an, obwohl das per Gesetz
seit 1974 verboten ist.
„Das längst überfällige Tabakwerbeverbot schützt unsere Kinder und
Jugendlichen und erleichtert den Personen, die mit dem Rauchen aufhören
wollen, den Ausstieg aus deren Tabakabhängigkeit. Gerade unsere rauchenden
Herzpatienten berichten immer wieder, wie schwer es ist, mit dem Rauchen
aufzuhören, wenn sie an jeder Straßenecke Zigarettenwerbung sehen“, betont
auch Herzstiftungs-Geschäftsführer Martin Vestweber.
*Helmut Gohlke, Tabakwerbeverbot: Wirtschaftsinteressen blockieren
Jugendschutz, in: Deutsche Herzstiftung (Hg.), HERZ HEUTE – Zeitschrift
der Deutschen Herzstiftung, Ausgabe 1/2017, Frankfurt am Main.
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E-Mail unter
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