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Gesundheit

BMBF-Förderung: Forscher lassen Bakterien hochwertige Pflanzenprodukte herstellen

Inhaltsstoffe von Pflanzen, die sich von Ferulasäure ableiten, können eine
gesundheitsfördernde Wirkung haben oder als Ausgangssubstanz für
Geschmacksstoffe dienen. Forscher der Martin-Luther-Universität Halle-
Wittenberg (MLU) und des Leibniz-Instituts für Pflanzenbiochemie (IPB)
haben einen Weg gefunden, diese Stoffe einfach und günstig von
Mikroorganismen produzieren zu lassen. Das Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) stellt für ein neues Projekt 1,5 Millionen Euro zur
Verfügung, um das Verfahren weiter zu verbessern. Am Fraunhofer-Zentrum
für Chemisch-Biotechnologische Prozesse CBP wird der Herstellungsprozess
parallel für den industriellen Maßstab optimiert.

In der traditionellen russischen Medizin wird Rosenwurz-Extrakt schon seit
langem genutzt, um Konzentration und Gedächtnisleistung zu verbessern. Und
tatsächlich konnten einige Studien die positive Wirkung bestätigen und
schließlich auch den Wirkstoff identifizieren: Eine Ferulasäure-
Verbindung. „Laut einer Studie, an der das IPB beteiligt war, wird die
Lernleistung von Fruchtfliegen dadurch um 24 Prozent gesteigert“, so Prof.
Dr. Markus Pietzsch vom Institut für Pharmazie der MLU, der das neue BMBF-
Projekt leitet. „Es handelt sich also nicht nur um eine gefühlte Wirkung.“
Zudem ist Ferulasäure Ausgangsstoff für Aromastoffe wie Vanillin und das
typische Weizenbieraroma.

„Die Säure kommt in unterschiedlicher Form in sehr vielen verschiedenen
Pflanzen vor“, so Prof. Dr. Ludger Wessjohann, Abteilungsleiter für Natur-
und Wirkstoffchemie am IPB und Professor an der MLU. Bisher gestaltet sich
die Produktion des vielversprechenden Naturstoffs jedoch aufwendig. Er
wird mithilfe von Lösungsmitteln und Hitze aus Produktionsrückständen von
Mais, Weizen oder Reis extrahiert.

Einfacher und kostengünstiger wäre es, Ferulasäure biotechnologisch
mithilfe von Mikroorganismen herzustellen. Um herauszufinden, welche
Stoffwechselprozesse für die Synthese der Ferulasäure in Pflanzen von
Bedeutung sind, kooperiert Pietzsch schon seit Jahren mit dem IPB in
Halle. Gemeinsam mit Wessjohann ist es ihm gelungen, die Enzyme zu
isolieren, die für die Produktion von Ferulasäure wichtig sind. Auch ein
Prozess zur Herstellung wurde bereits entwickelt. Dafür wurden E. coli-
Bakterien so verändert, dass sie die gleichen Enzyme produzieren und so
auch die Säure herstellen können.

Im Rahmen des BMBF-Projekts dient Ferulasäure als Ausgangssubstanz für
zwei verschiedene Zielprodukte: gesundheitsfördernde Substanzen und
Geschmacksstoffe. „Es gibt antimikrobielle und neuroprotektive
Verbindungen, die sich von Ferulasäure ableiten“, so Pietzsch. Außerdem
sollen sogenannte bittermaskierende Stoffe nach einem Verfahren des IPB
produziert werden, die Lebensmitteln zugesetzt werden können.

Ist der Produktionsprozess an der MLU so weit optimiert, dass die
Zielprodukte im Labormaßstab hergestellt werden können, gibt Pietzsch an
seine ehemalige Doktorandin Dr.-Ing. Katja Patzsch am Fraunhofer CBP in
Leuna ab. Sie ist Expertin dafür, biotechnologische Prozesse zu optimieren
und zu skalieren. Das CBP verfügt über Fermentationsanlagen, die bis zu
10.000 Liter fassen. „Das ist die Vorstufe für die industrielle
Produktion“, erklärt Patzsch.

Die Optimierung der Ferulasäure-Produktion wird vom BMBF für drei Jahre
gefördert. Die Nachfrage nach dem Naturstoff ist groß. Er bildet die
Grundlage für biotechnologische Verfahren zur Herstellung von Vanillin und
wird in Asien bereits Lebensmitteln zugesetzt und sogar als Gewürz
verwendet. Aufgrund seiner antimikrobiellen Eigenschaften ist der
Pflanzenstoff zudem nicht nur in der Medizin, sondern auch in der
Kosmetikindustrie gefragt.

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Pollenallergie, Asthma und Corona: Worauf müssen Betroffene jetzt besonders achten? Expertentelefon des Deutschen Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB)

Das Thema:

Husten, Heiserkeit, Atembeschwerden – wer diese drei Symptome an sich wahrnimmt, denkt derzeit sofort an eine Coronavirus-Erkrankung.

 

Doch dieselben Symptome treten bei allergischem Asthma auf. Patienten mit einem allergiebedingten Asthma sind daher verunsichert, wenn sie Beschwerden haben. Das gilt auch für Menschen mit einer Pollenallergie, die häufig die Vorstufe zu einem allergischen Asthma ist. Zudem fragen sich Betroffene, ob sie im Falle einer Coronavirus-Infektion ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen.

 

Das Lesertelefon in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund e.V. bietet Betroffenen die Gelegenheit, sich mit ihren Fragen zum Thema Allergie, Asthma und Corona direkt an die Expertinnen und Experten zu wenden:

 

Die Experten für Ihre Leser am Lesertelefon:

  • Prof. Dr. med. Eckhardt Hamelmann; Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinder-Pneumologie, Allergologie und Infektiologie, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Evangelisches Klinikum Bethel, Leiter des Department für Kinderheilkunde der Medizinischen Fakultät an der Universität Bielefeld
  • Prof. Dr. med. Ludger Klimek; Facharzt für HNO-Heilkunde, Allergologie, Umweltmedizin, Naturheilverfahren, Leiter des Zentrums für Rhinologie und Allergologie, Wiesbaden
  • Dipl.-Biologin Anja Schwalfenberg; Wissenschaftliche Mitarbeiterin im DAAB-Beratungsteam zum Thema Asthma, Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V., Mönchengladbach
  • Prof. Dr. med. Randolf Brehler; Facharzt für Dermatologie, Allergologie, Phlebologie und Umweltmedizin, Oberarzt an der Klinik für Hautkrankheiten, Allergologie, Berufsdermatologie und Umweltmedizin, Universitätsklinikum Münster

 

Die organisatorischen Eckdaten:

Mittwoch, 20. Mai 2020, 16:00 bis 19:00 Uhr, gebührenfreie Servicenummer: 0800 – 060 40000

 

Kostenfreier Service für Ihre Redaktion und Ihre Leser:

Bei Interesse liefern wir Ihnen wie gewohnt rechtzeitig alle notwendigen Materialien bestehend aus: Vorbericht, Fotos der Experten, Featurefotos und Hintergrundinformationen. Das Material für Ihre Nachberichterstattung erhalten Sie am 20. Mai 2020 ebenfalls per Mail.

Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, ob Sie sich an dieser Aktion beteiligen möchten – per beiliegendem Antwortfax, Mail oder Telefon.

 

Alles Weitere übernehmen wir:

Call-Center und Telefonleitungen; Gebührenaufkommen für 0800-Service; Experten, Fotos und weiteres Redaktionsmaterial. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

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Die aktuelle Ausgabe von HERZ heute 2/2020.  Coverabbildung/-gestaltung: istock, apomares/R. Unguranowitsch

Herzschutz aus der Kapsel? Griff zur Vitaminpille birgt Risiken

Die aktuelle Ausgabe von HERZ heute 2/2020.  Coverabbildung/-gestaltung: istock, apomares/R. Unguranowitsch
Die aktuelle Ausgabe von HERZ heute 2/2020. Coverabbildung/-gestaltung: istock, apomares/R. Unguranowitsch

Deutsche Herzstiftung informiert, wann Nahrungsergänzungsmittel für
Herzpatienten sinnvoll sind und wann sie sogar schaden können
Ob Betacarotin, Vitamin D oder Fischöle: Die Auswahl an
Nahrungsergänzungsmitteln ist scheinbar grenzenlos. Gerade für
Herzpatienten sollen sie förderlich sein, immer wieder ist von positiven
Wirkungen einzelner Nährstoffe auf Herz und Kreislauf zu lesen. Doch ist
die Einnahme solcher Mittel wirklich so sinnvoll wie die Werbung
behauptet? Wer braucht überhaupt eine Nahrungsergänzung und was passiert
bei einer Überdosierung? „Eine unkontrollierte Einnahme von
Nahrungsergänzungsmitteln kann schädlich sein“, warnt Prof. Dr. med. Hans
Hauner vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung in der
aktuellen Ausgabe der Herzstiftungs-Zeitschrift HERZ heute
(www.herzstiftung.de). „Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht einfach so
ins Blaue hineingenommen werden. Nur bei einem nachgewiesenen Mangel unter
ärztlicher Kontrolle sind sie sinnvoll und unbedenklich“, betont der
Direktor des Else-Kröner-Fresenius-Zentrums für Ernährungsmedizin an der
Technischen Universität München. Ausführliche Informationen für Herz-
Kreislauf-Patienten zum Thema Nahrungsergänzungsmittel bietet die aktuelle
Ausgabe HERZ heute 2/2020, die per Tel. unter 069 955128-400 oder per
E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. angefordert werden kann.

Ernährung: Großer Einfluss auf Herz und Kreislauf
Bei der Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommt unserer Ernährung
neben anderen Risikofaktoren wie Bewegungsmangel, Übergewicht und Genetik
eine bedeutsame Rolle zu. Nach neueren Auswertungen großer Studien aus
Europa und Nordamerika wird eine schlechte Ernährung für bis zu 50 Prozent
aller Ereignisse (etwa Herzinfarkte, Schlaganfälle) und Tode durch
kardiovaskuläre Erkrankungen verantwortlich gemacht. Umgekehrt konnte die
spanische PREDIMED-Studie zeigen, dass die Häufigkeit für Herzinfarkt,
Schlaganfall oder Tod durch kardiovaskuläre Krankheiten unter einer
mediterranen Ernährungsweise um 30 Prozent niedriger ist. „Im Alltag fällt
es allerdings vielen Menschen schwer, sich gesund zu ernähren“, berichtet
die Diplom-Ökotrophologin Susanne Schmidt-Tesch. Die zertifizierte
Ernährungsberaterin am Else Kröner-Fresenius-Zentrum für Ernährungsmedizin
in München sieht darin wie ihr Kollege Hauner einen bedenklichen Trend:
„Wen dann das schlechte Gewissen plagt, weil Gemüse, Obst oder pflanzliche
Öle immer wieder zu kurz kommen, greift zum Ausgleich gerne zu
Nahrungsergänzungsmitteln. Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie ist
es besonders wichtig, sich gesund zu ernähren und ausreichend zu bewegen,
um so sein Herz – auch im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus – in
bestmöglicher Form zu halten.

Omega-3-Fettsäuren aus Pflanzenöl statt aus der Kapsel
Ein besonderer Herzschutz wird unter anderem den langkettigen
Omega-3-Fettsäuren zugeschrieben, die vor allem in fettreichem Fisch, aber
auch in vielen Pflanzenölen wie Lein-, Walnuss- oder Rapsöl vorkommen.
Entsprechend sind viele Fischölkapseln auf dem Markt, die der koronaren
Herzkrankheit (KHK) vorbeugen sollen. „Die derzeitige Studienlage spricht
aber nicht für einen Nutzen der Einnahme von Omega-3-Fettsäuren
beispielsweise in Form von Fischölkapseln“, sagt Hauner. Derzeit gelte
immer noch der Rat: Wer sich gesund ernährt, nimmt ausreichend
Omega-3-Fettsäuren zu sich. Bei anderen Nährstoffen zeigte sich sogar ein
negativer Effekt durch eine langjährige Einnahme von
Nahrungsergänzungsmitteln.

Gefahr durch Überdosierung
So zeigte die sogenannte HOPE-Studie aus dem Jahr 2005, dass eine
langjährige Einnahme von Vitamin-E-Kapseln das Risiko eine Herzschwäche zu
entwickeln erhöhte. Im Übrigen hatte die Einnahme keinen Effekt auf die
Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Entsprechend zurückhaltend
sollten Herzpatienten bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln sein.
Ernährungsexperte Hauner warnt: „Durch die Kombination von Supplementen
und das Anreichern von immer mehr Lebensmitteln mit Vitaminen und
Mineralstoffen steigt die Gefahr, dass eine Überdosierung erfolgt und die
tolerierbaren Grenzwerte überschritten werden.“ Er fügt hinzu: „Zudem
wiegen sich Menschen durch die Einnahme in falscher Sicherheit und
vernachlässigen nicht selten eine gesunde Ernährung.“

Ausgewogene Ernährung schützt besser als Vitaminpillen
Einen optimalen Schutz vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen bietet eine
ausgewogene Ernährung mit viel Gemüse und Obst, Vollkornprodukten,
ausreichend Eiweiß sowie pflanzlichen Ölen und Nüssen. Dies entspricht den
zehn Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Ebenso wirksam ist
eine mediterrane Ernährung, die neben reichlich Gemüse, Obst und
Pflanzenölen auch reichlich Fisch enthält. Auch eine vegetarische,
ausgewogene Ernährung kann für Herzpatienten empfohlen werden. In diesem
Fall – sowie insbesondere bei veganer Ernährung, also dem Verzicht auf
jegliche tierischen Lebensmittel, – sollte auf eine ausreichende Aufnahme
an Vitamin B12 geachtet werden. Doch auch hier gilt:
Nahrungsergänzungsmittel sind nur bei einem nachgewiesenen Mangel unter
ärztlicher Kontrolle sinnvoll und unbedenklich.

Für Redaktionen: Rezensionsexemplar der aktuellen HERZ heute
Weitere Infos über den Nutzen und die Gefahren von
Nahrungsergänzungsmitteln bietet der Expertenbeitrag „Herzschutz aus der
Kapsel?“ von Prof. Dr. Hans Hauner und Susanne Schmidt-Tesch in HERZ heute
2/2020. Ein Rezensionsexemplar dieser aktuellen Ausgabe von HERZ heute mit
dem vollständigen Ratgeber-Beitrag erhalten Sie gerne per E-Mail unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Tel. unter 069 955128114.

Aktuelle Ausgabe HERZ heute: Jetzt Probeexemplar anfordern!
Die Zeitschrift HERZ heute erscheint viermal im Jahr. Sie wendet sich an
Herz-Kreislauf-Patienten und deren Angehörige. Ein kostenfreies
Probeexemplar der neuen Ausgabe HERZ heute 2/2020 ist unter Tel. 069
955128400 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erhältlich.

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n Zeiten der Corona-Pandemie muss die Prävention gestärkt, nicht geschwächt werden!

„In Zeiten der Corona-Pandemie muss die Prävention
gestärkt, nicht geschwächt werden!“ Diese Botschaft sendet das
Kompetenznetz Public Health zu COVID-19 in seiner Stellungnahme an den
Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages.

Die aktuell sinkende Zahl von COVID-19-Infektionen und Todesfällen macht
deutlich, dass die tiefgreifenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-
Pandemie Wirkung zeigen. Mit dem am 29.04.2020 vom bundesdeutschen
Kabinett beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der
Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Link
siehe weiter unten) soll der Schutz besonders gefährdeter Menschen erhöht
und ein besseres Verständnis des Verlaufs der Epidemie gewährleistet
werden.

Das kürzlich als Zusammenschluss von über 25 nationalen und
internationalen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden aus
dem Bereich Public Health gegründete Kompetenznetz Public Health zu
COVID-19 (<https://www.public-health-covid19.de/>) begrüßt die mit dem
Gesetz zu schaffenden Möglichkeiten einer verbesserten Erkennung von
Infektionsketten. Insbesondere wird auch die Stärkung des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes begrüßt, verbunden mit der Erwartung, dass damit der
Grundstein für einen nachhaltigen Ausbau des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes gelegt wird.

Die Aufarbeitung der Public Health-bezogenen wissenschaftlichen
Erkenntnislage zu COVID-19 durch die im Kompetenznetz vertretenen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler macht bereits jetzt deutlich,
dass die getroffenen Maßnahmen gravierende indirekte Gesundheitsfolgen
haben. Zu den Folgen gehören gesundheitliche Belastungen durch soziale
Isolation, akute Finanzprobleme, verringerte Bildungschancen, eine
unsichere berufliche und finanzielle Zukunft, Stress in der Familie und
gesundheitsgefährdendes Verhalten. Die Folgen wirken sich nicht
gleichmäßig auf die Bevölkerung aus, vielmehr sind sozial benachteiligte
Gruppen ungleich stärker betroffen. Das 2015 in Kraft getretene
Präventionsgesetz hatte diese Personengruppen im Blick, als es um die
strukturelle Verankerung der Gesundheitsförderung in Lebenswelten als
Aufgabe der GKV ging. Insofern könnten und sollten die Maßnahmen des 2015
in Kraft getretenen Präventionsgesetzes den indirekten Folgen der
Maßnahmen des Infektionsschutzes und den ungleichen Auswirkungen dieser
Folgen auf die Gesellschaft entgegenwirken.

Die Bewältigung der Pandemie erfordert aller Voraussicht nach eine
wirksame und dauerhafte Verankerung verhaltensorientierter Maßnahmen des
Infektionsschutzes in der Bevölkerung. Für viele Menschen bedeutet das
eine große Umstellung etablierter Gewohnheiten und Verhaltensweisen. Es
ist dringend geboten, die Veränderungsprozesse dort anzustoßen, zu
unterstützen und zu begleiten, wo Menschen leben und arbeiten. Es gilt
deshalb, durch das Gesetz die Prävention in Lebenswelten und die
betriebliche Gesundheitsförderung zu stärken, etwa indem Beschäftigte im
Bereich der Kindertagesstätten, der Schulen oder der Altenhilfe
unterstützt werden.

Das Kompetenznetz Public Health spricht sich gegen die geplante Änderung
der § 20 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung, § 20a SGB V
Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, § 20b
SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung und § 5 SGB XI Prävention in
Pflegeeinrichtungen aus, die eine Verwendung der für Gesundheitsförderung
und Prävention vorgesehenen Mittel für andere Zwecke ermöglichen.

Hierzu stellt das Kompetenznetz Public Health fest: Um die Folgen der
Maßnahmen des Infektionsschutzes abzumildern, bedarf es einer Stärkung und
nicht einer Schwächung der Gesundheitsförderung in Lebenswelten. Gerade am
Arbeitsplatz, insbesondere aber auch in den Lebenswelten
Kindertagesstätte, Schule, Altenhilfeeinrichtungen bzw. in stationären
Pflegeeinrichtungen können Maßnahmen nach § 20 SGB V bzw. § 5 SGB XI in
besonders geeigneter Weise ansetzen, negative Folgen der
Pandemiebekämpfung abzumildern und vulnerable und schwer erreichbare
Bevölkerungsgruppen einzubeziehen. Auch die Verstetigung und
Habitualisierung von Maßnahmen des Infektionsschutzes (Abstandsgebote,
Händehygiene etc.) müssen gerade in den Lebenswelten erfolgen, um
erfolgreich zu sein.

Der Ausbau der Präventionsleistungen erfordert angesichts der derzeitigen
und auch auf absehbare Zeit weiter bestehenden Einschränkungen bei
Präsenzveranstaltungen einen zügigen Ausbau digitaler Angebote. Selbst
wenn die Umstellung auf eine stärkere Digitalisierung der Prävention und
Gesundheitsförderung eine vollständige Ausschöpfung der vorgesehenen
Mittel im Jahr 2020 nicht ermöglichen sollte, wäre auch nach geltendem
Recht gemäß § 20 Abs. 6 SGB V eine Verschiebung der Leistungserbringung in
das Jahr 2021 zulässig.

Wir bitten den Gesetzgeber eindringlich, die Prävention in Lebenswelten im
Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen auszubauen. Aus
Sicht des Kompetenznetzes ist es dazu unerlässlich, die notwendigen
finanziellen Mittel auch nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin
vorzuhalten. Daher sind die geplanten Änderungen des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch § 20 Absatz 6, § 20a Absatz 3 und des § 20b Absatz 4
sowie des Elften Sozialgesetzbuches § 5 ersatzlos zu streichen. Das
Kompetenznetz Public Health zu COVID-19 bietet seine wissenschaftliche
Unterstützung bei der Identifizierung und Anpassung wirksamer und
praxisgerechter Präventionsmaßnahmen an.

Den Gesetzentwurf finden Sie unter:
<https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf>

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