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Gesundheit

Symbolbild Organspende der MHH  MHH-Archiv (Bodo Kremmin)

Ein neues Kapitel im Kampf gegen den Organmangel“

Symbolbild Organspende der MHH  MHH-Archiv (Bodo Kremmin)
Symbolbild Organspende der MHH MHH-Archiv (Bodo Kremmin)

MHH nach Verabschiedung der Entscheidungslösung im Bundestag: Hoffnung und
Skepsis zu Wirksamkeit der Maßnahmen

Der Bundestag hat am 16. Januar 2020 mehrheitlich dafür gestimmt, beim
Thema Organspende die erweiterte Entscheidungslösung in Deutschland
einzuführen. Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und ihr
Transplantationszentrum hoffen, dass durch ein Register sowie eine
verstärkte Information und Ansprache der Bevölkerung die Zahl der
Organspenden in Deutschland steigen wird.

„Mit der Verabschiedung der erweiterten Entscheidungslösung ist ein neues
Kapitel im Kampf gegen den Organmangel in Deutschland aufgeschlagen
worden. Wir hoffen sehr, dass die Umsetzung des Gesetzes die Organspende
stärken wird“, sagte Professor Dr. Michael Manns, Präsident der MHH.

Was bringt die freiwillige Registrierung?

„Leider hat die Widerspruchslösung nicht die erforderliche Mehrheit
gefunden“, ergänzte Professor Dr. Axel Haverich, Leiter des
Transplantationszentrums der MHH, und wies auf  die positiven Erfahrungen
in anderen Ländern hin. Es bleibe abzuwarten, ob sich mehr Menschen als
Organspender registrieren lassen, als bislang einen Organspendeausweis mit
sich führen. Er äußerte die Befürchtung, dass sich vor allem diejenigen
registrieren lassen werden, die einer Organspende nach dem Tode
widersprechen. Als einziges Land ohne Widerspruchslösung im
Eurotransplant-Verbund sei Deutschland voraussichtlich weiterhin auf die
Solidarität der anderen Länder und den Import von Organen angewiesen.

Derzeit warten in Deutschland 9.400 schwerkranke Menschen auf ein
Spenderorgan, davon 1.082 an der MHH. 2019 haben deutschlandweit 3.192
Menschen ein Transplantat erhalten; an der MHH waren es 357. Im Jahr zuvor
waren es  bundesweit 3.264 und an der MHH 403 Transplantationen.

Zwei Gesetzesvorlagen standen zur Entscheidung

Im Bundestag waren zwei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe zur
Abstimmung gestanden. Die verabschiedete Entscheidungslösung sieht eine
Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten oder stellvertretend der
Angehörigen als Voraussetzung für eine Organspende nach dem Tod vor sowie
eine regelmäßige Abfrage der Spendebereitschaft in Einwohnermeldeämtern.
Eine Entscheidung zu Lebzeiten ist nicht verpflichtend. Die doppelte
Widerspruchslösung beinhaltete dagegen eine verbindliche Entscheidung zu
Lebzeiten. Wer keine Organe spenden möchte, muss dies dokumentieren. Beide
Entwürfe schließen ein Melderegister und eine groß angelegte
Informationskampagne ein.

Das Transplantationszentrum der MHH

Die MHH ist das größte Transplantationszentrum in Deutschland. Im Jahr
2019 wurden insgesamt 357 Organe transplantiert: 23 Herzen, 147 Nieren, 77
Lebern, 103 Lungen und sieben Bauchspeicheldrüsen.

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Hauptgebäude  HAW Hamburg

Neuer Studiengang Hebammenwissenschaft kommt zum Wintersemester an die HAW Hamburg

Hauptgebäude  HAW Hamburg
Hauptgebäude HAW Hamburg

Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und die Medizinische
Fakultät der Universität Hamburg am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
richten zum Winter-semester 2020/2021 gemeinsam den dualen Studiengang
Hebammenwissenschaft (Bachelor of Science) ein. Gestern, Mittwoch, den
15.1.2020, wurde die Drucksache endgültig vom Senat verabschiedet.

Prof. Dr. Monika Bessenrodt-Weberpals, Vizepräsidentin für Studium und
Lehre sowie Gleichstellung an der HAW Hamburg: „Wir freuen uns sehr über
das eindeutige Ja des Hamburger Senats zum Studiengang
Hebammenwissenschaft. Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften passt
ein dualer Studiengang exzellent zu unserer Expertise in den Gesundheits-
und Pflegewissenschaften. Damit können sich Studierende evidenzbasiert und
wissenschaftlich reflektiert auf das verantwortungsvolle hebammenkundliche
Handeln in den Familien vorbereiten – von der Familienplanung über
Schwangerschaft und Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres des
Kindes. Gemeinsam mit erfahrenen Partnerinnen aus der beruflichen Praxis
und mit der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg am UKE werden
wir so die Hebammenkunde akademisch weiterentwickeln.“

Der duale Studiengang kombiniert wissenschaftliche und berufspraktische
Ausbildungsangebote strukturell und inhaltlich miteinander und ermöglicht
in sieben Semestern eine akademische Berufsqualifizierung auf der Basis
neuester Erkenntnisse aus der Forschung. Die Kosten für den Regelbetrieb
des Studiengangs betragen 3,75 Millionen Euro jährlich und werden von der
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) getragen.
Der neue Studiengang wird 60 Studienanfängerplätze pro Jahr umfassen, ab
dem Jahr 2023 werden im Regelbetrieb insgesamt 180 Studierende
immatrikuliert sein.

INTERVIEW MIT EXPERTINNEN DER HAW HAMBURG (AUSZUG)

Liebe Frau Professorin Weber, in anderen Ländern wie beispielsweise in
Skandinavien oder Großbritannien ist die akademisierte Hebammenausbildung
bereits Standard. Warum hat das in Deutschland so lange gedauert?

Deutschland reagiert mit der Einrichtung von Studiengängen der Hebammen-
wissenschaft auf EU-Recht, (…)

Liebe Frau Weber, in welcher Hinsicht werden die von HAW Hamburg und UKE
in Zukunft ausgebildeten Hebammen die Versorgung von Müttern (und Vätern)
verbessern? Wo genau setzt die Versorgung an?

(…)  Wie internationale Studien zeigen, kann die akademisch qualifizierte
Hebamme als Primärversorgerin dazu beitragen, dass Mütter- und
Säuglingssterblichkeit sich reduzieren und die Zufriedenheit der werdenden
und jungen Familien mit der Begleitung in Schwangerschaft und unter der
Geburt steigt.

Liebe Frau Käuper, Sie untersuchten in Ihrer Masterarbeit den Berufsstand
der Hebammen. Inwieweit stärkt der zukünftige Studiengang die Stellung der
Hebammen?

(…) Die Ergebnisse gaben Hinweise darauf, dass der Berufsstand der
Hebammen als politische Akteurin seine Interessen bislang eher nicht hat
durchsetzen können. Die Gründe waren damals vielschichtig (…)

Liebe Frau Käuper, inwieweit rückt dieser neue Studiengang die Mütter in
den Vordergrund? Werden Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett eine
veränderte Bedeutung verliehen?

Werdende und junge Mütter mit ihren Un- und Neugeborenen sind und werden
immer im Fokus der Hebammen stehen, da Hebammen sich seit jeher als „Mid-
wife – Mit der Frau verstehen“ und den Gebärenden eine individuelle und
kontinuierliche Betreuung zukommen lassen möchten. Die derzeitige
geburtshilfliche Situation malt jedoch ein gänzlich anderes Bild, (…)

(Prof. Petra Weber ist Prodekanin für Weiterbildung und
Personalentwicklung an der Fakultät für Wirtschaft und Soziales und
Kristin Maria Käuper ist am Department Pflege und Management
wissenschaftliche Mitarbeiterin für die Entwicklung des Studiengangs
Hebammenwissenschaft am Department Pflege und Management.)

DAS GANZE INTERVIEW HIER: https://www.haw-
hamburg.de/fileadmin/user_upload/Presse_und_Kommunikation/Aktuell
/Pressemitteilungen-Fotos/Interview_Hebammenstudengang__final.pdf


WEITERE INFORMATIONEN
www.haw-hamburg.de/themendienst/aktuelle-ausgabe/aktuelldetails/artikel
/ihr-kinderlein-kommet-hamburg-richtet-neuen-studiengang-

hebammenwissenschaft-ein-kopie-1.html

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Prof. Dr. med. Jan Gummert, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie am Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen HDZ NRW  Foto: Armin Kühn/HDZ NRW

Organspende: Herzstiftung setzt sich für Widerspruchslösung ein

Prof. Dr. med. Jan Gummert, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie am Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen HDZ NRW  Foto: Armin Kühn/HDZ NRW
Prof. Dr. med. Jan Gummert, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie am Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen HDZ NRW Foto: Armin Kühn/HDZ NRW

Abstimmung im Bundestag über Gesetzesentwürfe: Deutsche Herzstiftung
unterstützt die Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland

Am 16. Januar 2020 will der Bundestag über mögliche Gesetzesänderungen bei
der Entscheidung über die Organspende abstimmen. Potenzial für eine
positive Entwicklung der Organspende sieht die Deutsche Herzstiftung
(www.herzstiftung.de) vor allem in der Einführung einer doppelten
Widerspruchslösung. Eines der Ziele der doppelten Widerspruchslösung ist,
dass mehr Patientinnen und Patienten eine Organ- oder Gewebespende
erhalten.
„Die Kluft zwischen schwerkranken Herzpatienten, die auf ein Spenderherz
warten, und den verfügbaren Spenderorganen, ist weiterhin alarmierend“,
warnt der Herzchirurg und Transplantationsmediziner Prof. Dr. med. Jan
Gummert, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Direktor der
Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie am Herz- und
Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen, Bad Oeynhausen. Nur leicht ist die
Zahl der transplantierten Herzen von 318 (2018) auf 344 (2019)
angestiegen. „Dem stehen auf der Warteliste über 1.000 Herzpatienten
gegenüber, die auf ein Spenderorgan warten. Die doppelte
Widerspruchslösung wäre ein wichtiger Baustein, um Menschen zu helfen, die
dringlich auf ein Spenderorgan warten“, so Gummert. „Zudem“, fährt er
fort, „ist es schwer verständlich, dass in Deutschland Spenderorgane aus
Ländern mit einer Widerspruchslösung wie Belgien, Slowenien, Frankreich
und Österreich akzeptiert werden, während bei uns aber eine solche Lösung
bisher nicht eingeführt wurde.“

Die häufigsten Ursachen und Indikationen für eine Herztransplantation sind
schwerwiegende Herzmuskelerkrankungen (Kardiomyopathien), die koronare
Herzkrankheit (KHK), die Grundkrankheit des Herzinfarkts, und weitere
chronische Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems wie Herzmuskelentzündung
(Myokarditis). „Nur mit Hilfe der Widerspruchslösung kann es gelingen, das
Leben tausender kritisch organkranker Patienten zu verlängern und wieder
lebenswerter zu machen“, so Prof. Gummert, der auch Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) ist.

Doppelte Widerspruchslösung: Patientenwille stärker dokumentiert
Die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung dürfte die
Auseinandersetzung mit der Organspende und damit die Dokumentation des
Patientenwillens stärken. Zudem würden bei der doppelten
Widerspruchslösung gezielt die Angehörigen zur sicheren Feststellung des
Patientenwillens des Verstorbenen mit eingebunden. Anders als bei der
bisherigen Entscheidungslösung führt eine nicht abgegebene Erklärung dazu,
dass eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig ist, wenn die sonstigen
Voraussetzungen für eine Entnahme erfüllt sind.

Weitere Punkte zur doppelten Widerspruchslösung:
- Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
sollen sich entscheiden. Vor der Entscheidung erfolgt dreimal eine
umfangreiche schriftliche Information durch die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Wer nach dreimaliger Information keinen
Widerspruch einlegt, gilt als potenzielle Spenderin oder potenzieller
Spender.
- Ein nachträglicher Widerspruch ist jederzeit möglich.
- Es wird ein Register eingerichtet, in dem die Erklärung zur Organ- und
Gewebespende registriert werden kann.
- Vor einer Organ- und Gewebespende wird der nächste Angehörige der
verstorbenen Person gefragt, ob ein der Entnahme entgegenstehender Wille
der verstorbenen Person bekannt ist.

Quelle: BZgA/www.organspende-info.de

Ein druckfähiges Foto erhalten Sie auf Anfrage unter Tel. 069 955128114
oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Zum Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im
Transplantationsgesetz:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organspende
/Organspende-Widerspruchsloesung_Gruppenantrag_Spahn_et_al.pdf


Ein Organspendeausweis der Deutschen Herzstiftung kann kostenfrei unter
www.herzstiftung.de/organspendeausweis.html (Tel. 069 955128-400, E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) angefordert werden.

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Zahl der Organspender war 2019 wieder leicht rückläufig: Es ist Zeit für die Einführung der Widerspruchslösung!

Am Donnerstag entscheidet der Deutsche Bundestag über den Entwurf eines
Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im
Transplantationsgesetz. Die DTG hofft auf eine Zustimmung zu diesem
Gesetzentwurf, sie sieht die Einführung der Widerspruchslösung nicht nur
als Chance, um den eklatanten Mangel an Spenderorganen zu beheben, sondern
als eine ethische Pflicht.

Im Jahr 2019 haben 932 Menschen Organe gespendet, im Jahr 2018 waren es
955. Diese Zahlen hat die DSO heute bekannt gegeben [1]. Damit ist die
Zahl der Organspender, die 2018 nach vielen Jahren erstmals wieder einen
moderaten Aufwärtstrend erfahren hatte, leicht gesunken. „Auch wenn dieser
Rückgang statistisch gesehen klein ist, zeigt das, dass die
organisatorisch/finanziell ausgerichteten Gesetzesänderungen zum 1. April
dieses Jahres alleine diese für unsere Patienten kritische
Organspendesituation nicht beheben werden. Die neuen Zahlen sollten uns
alle aufrütteln, hoffentlich auch die Politiker – wir brauchen die
Widerspruchslösung“, erklärt Prof. Dr. Christian Hugo, Dresden,
Generalsekretär der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG). Bereits
im Oktober 2019 hat sich die DTG in einem offenen Brief [2] an alle
Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt und detailliert ihre
Argumente pro Widerspruchslösung dargelegt. „Die neuen Zahlen zeigen, dass
ein „weiter so“ nicht länger hinnehmbar ist“, erklärt Hugo. Die DTG sieht
in der Einführung der Widerspruchslösung die größte Chance und ein
wichtiges und notwendiges gesellschaftliches Signal für einen System-
Neustart, um den eklatanten Mangel an Spenderorganen mittel- und
langfristig zu verbessern.

Laut Angaben der DSO wurden 2019 insgesamt 3.192 Organübertragungen
durchgeführt, die 3.023 schwerkranken Menschen geholfen haben. Dennoch
warten noch immer über 9.000 Menschen in Deutschland auf ein Organ. „Für
diese Patienten vermindert jeder Tag des Wartens die Überlebensprognose.
Selbst Dialysepatienten, bei denen Blutwäschemaschinen die Aufgaben der
Niere weitgehend übernehmen können, haben eine deutlich geringere
Lebenserwartung als Menschen, die mit einer Spenderniere leben“, so der
DTG-Experte.

„Die DTG hält die Einführung der Widerspruchslösung daher nicht nur für
dringend erforderlich und ethisch vertretbar, sondern für eine ethische
Pflicht gegenüber den Menschen, die auf der Warteliste stehen“, erklärt
Prof. Dr. Christian Strassburg, Bonn, Präsident der DTG. „Im Jahr 2018
verstarben 892 Patienten, hinzu kommen die Menschen, die sich aufgrund
geringer Aussichten auf ein Organ gar nicht erst listen lassen oder von
der Liste genommen werden, weil sie zwischenzeitlich zu krank für eine
Transplantation geworden sind.“

Im März 2019 hatten die Bundestagsabgeordneten Jens Spahn, Dr. Karl
Lauterbach, Claudia Schmidtke, Sabine Dittmar, Petra Sitte, Georg Nüßlein,
Tino Sorge, Thomas Oppermann, Sabine Weiss und Helge Braun den Entwurf
eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im
Transplantationsgesetz vorgelegt, über den der Bundestag am kommenden
Donnerstag entscheiden wird. Annalena Baerbock (Die Grünen) und Linke-
Chefin Katja Kipping haben einen alternativen Gesetzesentwurf zu dem der
Widerspruchslösung eingebracht, der im Gegensatz dazu auf Information und
regelmäßige Befragungen der Menschen setzt. „Damit bliebe aus unserer
Sicht alles beim Alten, wir würden an einem Konzept festhalten, das sich
seit Jahrzehnten als erfolglos erwiesen hat. Fast alle europäischen
Länder, in denen Transplantationen durchgeführt werden, haben das
mittlerweile erkannt und die Widerspruchsregelung eingeführt, zuletzt
Frankreich und die Niederlande, mit Beginn 2020 auch England“, so der DTG-
Präsident Prof. Strassburg.

Die Kritik der Bevormundung des Bürgers, die Gegner der Widerspruchslösung
anführen, weist die DTG entschieden zurück: Die wesentliche Ursache des
Organmangels liege nicht darin, dass die Menschen generell gegen die
Organspende sind, sondern im Nicht-Entscheiden bzw. Nicht-Dokumentieren
der Entscheidung. „Befragungen haben gezeigt, dass bis zu 80% der
deutschen Bevölkerung der Organspende offen gegenüberstehen, daher ist es
nicht nachvollziehbar, warum dieses Mehrheitsvotum in der Gesetzgebung
nicht abgebildet werden soll, stattdessen aber der Tod von vielen hundert
Menschen pro Jahr in Kauf genommen wird.“ Außerdem lasse die
Widerspruchsregelung jedem Bürger/jeder Bürgerin auch weiterhin die volle
Entscheidungsfreiheit, ob er/sie Organe spenden möchte. „Jeder
Widerspruch, auch der von Angehörigen, hat Bestand und wird im Rahmen des
neuen Gesetzes respektiert.“

[1] Pressemeldung der DSO vom 13.01.2020 „Zahl der Organspender in 2019
nahezu unverändert“; abrufbar unter
https://www.dso.de/dso/presse/pressemitteilungen/Zahl%20der%20Organspender%20in%202019%20nahezu%20unver%C3%A4ndert/47
[2] Offener Brief der Deutschen Transplantationsgesellschaft zur
Neuregelung der Organspende in Deutschland.
http://www.d-t-g-online.de/images/DTG_Offener_Brief_Organspende_10-2019.pdf

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