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Gesundheit

Strukturiertes Nachsorgeprogramm konnte die Häufigkeit von Folgeschlaganfälle nicht senken

Eine an sieben deutschen und einer dänischen Stroke Unit durchgeführte
Studie konnte keinen Vorteil eines strukturierten Nachsorgeprogramms im
Hinblick auf die Rate von Folgeereignissen zeigen; bei den intensiver
nachbetreuten Patienten konnten vaskuläre Risikofaktoren jedoch besser
eingestellt werden. Bei Patienten, die regelmäßig die Nachsorgetermine im
Rahmen des strukturierten Programms wahrgenommen hatten, konnten auch
günstige klinische Effekte auf Folgeereignisse erzielt werden. Daher
interpretieren Experten der DSG und der DGN die Studienergebnisse als
bedeutsam und wegweisend.

Die aktuelle, in der Januarausgabe von „Lancet Neurology“ publizierte
INSPiRE-TMS-Studie [1] verglich den Effekt eines strukturierten,
zweijährigen Nachsorgeprogramms im Hinblick auf die Häufigkeit von
Folgeschlaganfällen, akutem Koronarsyndrom und gefäßbedingten Todesfällen
gegenüber der ambulanten Nachsorge gemäß Regelversorgung bei Patienten mit
leichten ischämischen Schlaganfällen oder TIA (transitorische ischämische
Attacke, auch „Mini-Schlaganfall genannt). Das strukturierte
Nachsorgeprogramm war so aufgebaut, dass die Patienten in den Wochen 3, 6
und 12 nach Studieneinschluss sowie nach 6, 9, 12, 18 und 24 Monaten
jeweils ein umfassendes Beratungsgespräch erhielten. Darin wurden
allgemeine Informationen zur Schlaganfallprophylaxe und Risikofaktoren
gegeben – mit besonderem Fokus auf Lebensstilintervention und
Therapietreue. Während dieser Beratungstermine erfolgte auch eine
Bewertung der körperlichen Fitness und des individuellen Risikoprofils
(Blutdruck, LDL-Cholesterin, Rauchen etc.). Insgesamt wurden 2.098
Patienten in die Studie eingeschlossen, die Hälfte von ihnen durchlief das
strukturierte Nachsorgeprogramm, die andere Hälfte die normale ambulante
Nachsorge. Nach einem mittleren Follow-up von 3,6 Jahren trat bei 175 der
konventionell nachbehandelten und bei 163 der Patienten im
Nachsorgeprogramm ein größeres vaskuläres Ereignis gemäß primären Endpunkt
auf. Mit einer Verminderung des relativen Risikos um 8 % (Hazard ratio
(HR) 0,92) war der Unterschied zwischen den Gruppen nicht signifikant.

„Entgegen unserer Erwartung gab es also keinen Effekt des strukturierten
Nachsorgeprogramms auf den primären Endpunkt; die Einstellung wichtiger
Risikofaktoren ein Jahr nach Studieneinschluss gelang jedoch bei mehr
Patienten innerhalb des Programms als in der Kontrollgruppe, die
Unterschiede zwischen beiden Gruppen waren jedoch zu gering, um einen
signifikanten Effekt auf die Folgeereignisse auslösen zu können“, erklärte
Professor Dr. Armin Grau, 2. Vorsitzender der Deutschen
Schlaganfallgesellschaft (DSG) und einer der Studienautoren. So wiesen
nach 12 Monaten in der Interventionsgruppe deutlich mehr Patienten
Blutdruckwerte im Zielbereich auf (p< 0,0001), niedrigere LDL-Werte (p=
0,001) sowie eine höhere körperliche Aktivität (p< 0,0001) und
Nichtraucherrate (p= 0,0021). Doch nach drei Jahren waren die Unterschiede
zwischen den Gruppen nicht mehr so deutlich ausgeprägt. „Das ist einer der
Gründe, warum sich auch kein Unterschied im klinischen Endpunkt zeigte“,
so der Experte.

Professor Dr. med. Hans-Christoph Diener aus Essen, Pressesprecher der
DGN, erklärt: „Auf den ersten Blick sind die Ergebnisse dieser gut
geplanten Studie enttäuschend, da ein strukturiertes Nachsorgeprogramm bei
Patienten mit TIA und leichtem Schlaganfall nicht in der Lage zu sein
scheint, weitere schwerwiegende vaskuläre Ereignisse zu verhindern. Eine
Erklärung ist jedoch, dass Patienten in der Kontrollgruppe durch ihre
Hausärzte und Internisten so gut behandelt wurden, dass kein signifikanter
Unterschied gegenüber der Interventionsgruppe zu erreichen war.“

Professor Grau und die anderen Autoren sehen genau darin eine Limitation
ihrer Studie. Sie war nicht verblindet, was dazu geführt haben könnte,
dass Patienten der konventionellen Nachsorgegruppe möglicherweise sogar
noch etwas besser als in der Behandlungsrealität außerhalb von Studien
behandelt wurden, denn viele Hausärzte versorgten Patienten aus beiden
Studienarmen. „Die hohe Rate an Patienten aus der konventionellen Gruppe,
bei denen die Risikofaktoren erfolgreich kontrolliert werden konnten, war
schon erstaunlich, beispielsweise lag der mittlere Blutdruck mit 136/80 mm
Hg deutlich niedriger als in vorherigen Beobachtungsstudien. Andererseits
war die Rate der Zielerreichung in der Interventionsgruppe bei wichtigen
Risikofaktoren wie dem Blutdruck oder der körperlichen Aktivität nicht
ausreichend hoch.“ Hinzu kam, dass es sich um eine „intention-to-
treat“-Analyse handelte und somit auch Patienten in die Auswertung des
strukturierten Nachsorgeprogramms eingingen, die u.U. nur einen von acht
Beratungsterminen wahrgenommen und somit eigentlich nicht wirklich am
Programm teilgenommen hatten. „Durch diese beiden Umstände lagen die
Gruppen hinsichtlich ihrer Nachsorge am Ende gar nicht so weit
auseinander, wie von uns Studienautoren ursprünglich angestrebt worden war
– und es liegt auf der Hand, dass sich dann auch kein signifikanter
Unterschied im Outcome zeigen konnte. “, so das Fazit von Professor Grau.
Er betonte, dass sich in Subgruppenanalysen, die sich auf Patienten mit
häufiger Wahrnehmung der Untersuchungstermine konzentrierten, durchaus ein
günstiger klinischer Effekt des Interventionsprogramms zeigte.

„Im Großen und Ganzen ist die Nachsorge von Schlaganfallpatienten in
Deutschland bereits auf einem hohen Niveau – DSG und DGN haben es
geschafft, dass die S3-Leitlinie Sekundärprophylaxe ischämischer
Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke [2] breite Anwendung
im klinischen Alltag findet“, erklärt Professor Dr. Peter Berlit,
Generalsekretär der DGN. Ein strukturiertes Nachsorgeprogramm könnte aber
die bereits hohe Qualität der Nachsorge noch weiter verbessern – darin
sind sich alle Experten einig. Das gelte besonders für die Patienten, bei
denen die Risikofaktoren für einen Folgeschlaganfall im Rahmen der
Regelversorgung nicht hinreichend beeinflusst werden können. „Für diese
Hochrisikopatienten benötigen wir intensivierte Nachsorgeprogramme“, so
Prof. Berlit.

Literatur
[1] Ahmadi M, Laumeier I, Ihl T, Steinicke M, Ferse C, Endres M, et al. A
support pro-gramme for secondary prevention in patients with transient
ischaemic attack and minor stroke (INSPiRE-TMS): an open-label, randomised
controlled trial. Lancet Neurol. 2020;19(1):49-60
DOI: https://doi.org/10.1016/S1474-4422(19)30369-2
[2] https://www.dgn.org/leitlinien/3024-ll-23-ll-sekundaerprophylaxe-
ischaemischer-schlaganfall-und-transitorische-ischaemische-attacke

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Mehr Menschen stehen Impfungen positiv gegenüber - Neue Studiendaten der BZgA

Immer mehr Menschen in Deutschland haben eine positive Einstellung zum
Impfen. Dies zeigen die neuen Daten der bundesweiten
Repräsentativbefragung „Einstellungen, Wissen und Verhalten von
Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen“ der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA). So ist der Anteil der Erwachsenen, die
Impfungen befürworten bzw. eher befürworten, von 61 Prozent im Jahr 2012
auf 77 Prozent in 2018 gestiegen. Die überwiegende Mehrheit der befragten
Eltern erachtet Impfungen ebenfalls als wichtig. Dies gilt speziell auch
für den Impfschutz von Kindern gegen Masern.

Immer mehr Menschen in Deutschland haben eine positive Einstellung zum
Impfen. Dies zeigen die neuen Daten der bundesweiten
Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) „Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern
gegenüber Impfungen“.

Die Studiendaten belegen, dass sich 77 Prozent der Erwachsenen
„befürwortend“ oder „eher befürwortend“ für eine Impfung aussprechen, 17
Prozent haben teilweise Vorbehalte und sechs Prozent lehnen eine Impfung
ab. Damit ist der Anteil der Erwachsenen, die Impfungen befürworten bzw.
eher befürworten, gestiegen. Im Jahr 2012 lag er bei 61 Prozent.

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Dass immer mehr
Menschen in Deutschland Impfungen positiv gegenüberstehen, ist eine
erfreuliche Entwicklung. Denn Impfungen sind der bestmögliche Schutz vor
ansteckenden Infektionskrankheiten. Unsere Studiendaten belegen aber auch
Wissenslücken – so sind die Impfempfehlungen gegen Masern im
Erwachsenenalter in der Gruppe der nach 1970 Geborenen nur 28 Prozent der
Befragten bekannt. Hier gilt es, diese Personen zukünftig verstärkt und
gezielt zu informieren. Wir werden unsere qualitätsgesicherten
Informationsangebote dahingehend spezifisch weiterentwickeln.“

Ein Teil der Befragten äußert trotz grundsätzlicher Impfbereitschaft
Vorbehalte und Ängste gegenüber Impfungen. Mehr als ein Viertel ließ nach
eigenen Angaben in den vergangenen Jahren eine oder mehrere anstehende
Impfungen nicht durchführen. 29 Prozent begründen dies mit Angst vor
Nebenwirkungen und 21 Prozent zweifeln an dem Schutz der Impfung vor einer
Krankheit.

Was die Befragung von Eltern im Rahmen der BZgA-Studie betrifft, erachtet
die  überwiegende Mehrheit Impfungen als wichtig: 80 Prozent stehen diesen
positiv gegenüber. 14 Prozent geben an, dass ihre Einstellung gegenüber
Impfungen teils befürwortend, teils ablehnend ist, und fünf Prozent haben
eine ablehnende Haltung. Speziell den Impfschutz von Kindern gegen Masern
betreffend betrachten 57 Prozent der Eltern ihn als besonders wichtig und
34 Prozent als wichtig. Acht Prozent der Befragten geben an, dass er für
sie nicht wichtig sei.

Den BZgA-Studiendaten zufolge kommt nach wie vor der Ärzteschaft die
Schlüsselrolle bei der Aufklärung zu gesundheitsrelevanten Themen zu: Das
persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin ist für nahezu alle
befragten Personen (97 Prozent) die bevorzugte Informationsquelle für
Impfungen. Eine große Mehrheit der Befragten findet es ebenfalls (sehr)
gut, durch ein Gespräch mit einer medizinischen Fachkraft (90 Prozent)
oder über Informationsbroschüren und Faltblätter (74 Prozent) informiert
zu werden.

Für die bundesweite BZgA-Repräsentativbefragung  „Einstellungen, Wissen
und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen“ wurden im
Zeitraum Juli bis September 2018 bundesweit 5.054 Personen im Alter von 16
bis 85 Jahren befragt.

Der Ergebnisbericht der BZgA-Studie steht zum Download unter:
www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997
/impfen-und-hygiene/


Mehr Informationen zum Thema unter: www.impfen-info.de

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Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2018: Zahl der Erwerbstätigen so hoch wie nie

Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland ist auf einem neuen
Höchststand. Trotz einer leicht gesunkenen Bevölkerungszahl (81,6
Millionen; -0,2 Prozent) gab es im Jahr 2018 41,9 Millionen Erwerbstätige
in Deutschland. Das entspricht einem Plus von 0,6 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr. Die Zahlen zu meldepflichtigen (949.309; -0,6 Prozent) und
tödlichen Arbeitsunfälle (541; -4,1 Prozent) sind hingegen weiter
rückläufig. Die Unfallquote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000
Vollarbeiter liegt mit 24,2 zwar höher als im Vorjahr. Dies lässt sich
allerdings darauf zurückführen, dass sich die Erfassung der Arbeitsstunden
geändert hat.

Ein deutlicher Anstieg ist bei den tödlichen Arbeitsunfällen im
Straßenverkehr zu verzeichnen: Hier stieg die Zahl der dort gemeldeten
Arbeitsunfälle um 22,5 Prozent auf 136 Unfälle im Berichtsjahr 2018. Diese
und weitere Ergebnisse enthält der Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit“ (SuGA), den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt.

Die BAuA schätzt, dass im Jahr 2018 etwa 708 Millionen Arbeitstage durch
Erwerbsunfähigkeit ausgefallen sind. Dies führte zu einem geschätzten
Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von rund 85 Milliarden Euro. Wird
der Verlust an Arbeitsproduktivität einbezogen, gingen der deutschen
Volkswirtschaft damit rund 145 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung
verloren. Dabei entfallen 125 Millionen Ausfalltage auf Krankheiten des
Muskel-Skelett-Systems (21,9 Prozent), 90 Millionen Ausfalltage auf
Psychische und Verhaltensstörungen (15,8 Prozent) und 84 Millionen
Ausfalltage auf Krankheiten des Atmungssystems (14,6 Prozent).

Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ist niedriger als im Vorjahr
(190.602;  1,3 Prozent). Gleiches gilt für die Unfallquote der
meldepflichtigen Wegeunfälle je 1.000 Vollarbeiter (2018: 3,47; 2017:
3,66). Die Anzahl der tödlichen Wegeunfälle ist im Vergleich zum Vorjahr
um 9,8 Prozent auf 314 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr gab es mehr Anzeigen auf Verdacht einer
Berufskrankheit (82.622; +3,6 Prozent). Die größten Anstiege von
Verdachtsanzeigen finden sich bei der Berufskrankheit Hautkrebs durch UV-
Strahlung (+15,8 Prozent) und bei Lärmschwerhörigkeit (+7,7 Prozent). Bei
der Berufskrankheit Hautkrebs durch UV-Strahlung stieg sowohl die Zahl der
Anerkennungen (+7,6 Prozent), als auch die Zahl der neuen Rentenfälle
(+46,5 Prozent). Asbestbedingte Berufskrankheiten sind auch 2018 für fast
zwei Drittel der Todesfälle verantwortlich (63,2 Prozent). Hierbei sind
die langen Latenzzeiten asbestbedingter Erkrankungen zu berücksichtigen.
So liegen zwischen Exposition und Ausbruch der Erkrankung häufig mehr als
30 Jahre.

„Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2018“,
Unfallverhütungsbericht Arbeit; 1. Auflage; Dortmund: Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2019; ISBN 978-3-88261-260-8; 189 Seiten;
DOI: 10.21934/baua:bericht20191115. Den Bericht gibt es im PDF-Format zum
Herunterladen im Internetangebot der BAuA unter <www.baua.de/suga>.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den
Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und
bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden
sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte.
<www.baua.de>

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Psychotherapie-Ausbildung: Die Zukunft der Psychoanalyse ist gefährdet

Die geplante Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten bedroht die Versorgung der Patienten. Mit dem Entwurf
ist nicht gewährleistet, dass alle psychotherapeutischen Verfahren im
Studium berücksichtigt werden, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für
Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT).
Damit verstärkt sich der Trend, dass sich Universitäten und
Patientenversorgung einseitig auf die Verhaltenstherapie ausrichten. Die
DGPT fordert, dass die Verfahrensvielfalt in den Psychotherapie-
Studiengängen verankert wird.

Psychoanalytische Verbände befürchten, dass die Psychoanalyse in der
Ausbildung weiter zurückgedrängt wird. Grund für ihre Sorge ist die neue
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die am
14. Februar 2020 im Bundesrat zur Abstimmung steht. „Mit dem vorliegenden
Verordnungsentwurf wird dem bestehenden Missstand, dass die Lehre im
Fachgebiet Psychotherapie einseitig auf Verhaltenstherapie ausgerichtet
ist, weiter Vorschub geleistet“, kritisiert der Diplom-Psychologe Georg
Schäfer, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse,
Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT). „Die
Mangelversorgung der Bevölkerung mit Tiefenpsychologisch fundierter und
Analytischer Psychotherapie, die sich jetzt schon abzeichnet, wird sich
dadurch verstärken.“ Die DGPT ist der Dachverband aller Psychoanalytiker
sowie aller psychoanalytischen Gesellschaften und Institute in
Deutschland.

Die neue Approbationsordnung folgt auf die Reform des
Psychotherapeutengesetzes, das im Herbst vergangenen Jahres verabschiedet
wurde. Mit dem Gesetz wird ab dem Wintersemester 2020/21 ein fünfjähriges
Direktstudium der Psychotherapie eingeführt, gegliedert in ein
dreijähriges Bachelor- und zweijähriges Masterstudium. Die Approbation
erhalten die Studierenden, wenn sie am Ende des Studiums die staatliche
Prüfung bestehen. In einer anschließenden Weiterbildung können sich die
Absolventen dann auf ein Psychotherapieverfahren spezialisieren. Das vom
Bundesministerium für Gesundheit formulierte Ziel, dass die Vielfalt der
psychotherapeutischen Verfahren im Studium dargestellt werden soll, werde
in der vorliegenden Approbationsverordnung nicht umgesetzt, kritisieren
die Psychoanalytiker. „Es fehlen verbindliche Vorgaben, dass alle
psychotherapeutischen Verfahren im Studium vermittelt werden müssen – und
zwar durch Hochschullehrer und Dozenten, die über eine entsprechende
Fachkunde in den zu lehrenden Verfahren verfügen“, sagt Schäfer. „Zudem
wird in der jetzigen Fassung nicht verbindlich festgelegt, dass alle
wissenschaftlich anerkannten Verfahren auch in der berufspraktischen
Qualifizierung berücksichtigt werden.“

Als wissenschaftlich anerkannte, sogenannte Richtlinien-Verfahren gelten
in Deutschland die Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie sowie neuerdings auch die
Systemische Psychotherapie. Die Kosten für die Behandlung mit diesen
Verfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. „Doch fast
alle heutigen Psychologie-Studierenden lernen an der Universität nur eines
dieser für die Krankenversorgung zugelassenen Verfahren kennen, nämlich
die Verhaltenstherapie“, bemängelt Schäfer. Von den 61 Lehrstühlen der
Klinischen Psychologie ist lediglich einer nicht verhaltenstherapeutisch
besetzt. „Ohne eine entsprechende Überarbeitung der Approbationsordnung
kommen die Studenten auch weiterhin kaum mit Tiefenpsychologisch
fundierter und Analytischer Psychotherapie in Kontakt und werden diese
Verfahren dann auch nicht als Basis für ihre Berufstätigkeit wählen“, so
der Vorsitzende der DGPT.

Schäfer verweist auf Zahlen des Instituts für medizinische und
pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP): In NRW lag die Zahl der Absolventen
bei der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit Schwerpunkt
Analytische und/oder Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im Jahr
2017 nur noch bei knapp 13 Prozent. Der derzeitige Anteil psychoanalytisch
begründeter Psychotherapie in der Patientenversorgung liegt dagegen heute
immer noch bei 45 Prozent – der Bedarf ist also vorhanden. „Wird mit der
neuen Approbationsordnung nicht gegengesteuert, haben wir nicht nur eine
Verarmung der psychotherapeutischen Versorgung zu beklagen“, so Schäfer.
„Es droht auch ein Verschwinden der Psychoanalyse als bedeutsames
Kulturgut.“

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